Die Kosten für die erbrachten Leistungen in meiner Praxis werden vom Patienten in der Regel selber
übernommen.
Information für
gesetzIich Versicherte:
Ich führe eine Privatpraxis und kann daher nicht über Ihre Gesundheitskarte bzw. Krankenkasse abrechnen.
Hier eine Übersicht der Kosten für die von mir erbrachten Leistungen:
Rechnungen sind unabhängig von eventueller Erstattung durch Erstattungsstellen zu begleichen.
Falls Sie einen zuvor vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher den Termin ab.
Nicht rechtzeitig abgesagte Gesprächsstunden sind kostenpflichtig und werden Ihnen entsprechend der Honorarvereinbarung in Rechnung gestellt.
Info über den Ablauf einer Suche von einem/r bei der Krankenkasse zugelassenen Therapeuten/in:
Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Januar 2016 verpflichtet, Termin-Servicestellen (TSS) zur Vermittlung von Facharztterminen zu betreiben. Ab dem 1. April 2017 müssen sie auch bestimmte Termine bei den Krankenkassen zugelassene Psychotherapeuten vermitteln. Gesetzlich Krankenversicherte haben also die Möglichkeit, über die Termin-Servicestelle einen Termin bei einem Psychotherapeuten für eine Erstsprechstunde oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine Akutbehandlung zu bekommen. Patienten können sich dabei direkt an den zugelassenen kassenärztlichen Psychotherapeuten wenden oder über die Termin-Servicestelle gehen. Einer Überweisung bedarf es hierbei nicht.
Patienten, die sich wegen einer Akutbehandlung an die Termin-Servicestelle wenden, müssen allerdings zuvor eine kassenärztlich zugelassene psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben. Denn Voraussetzung für die Vermittlung eines solchen Termins ist, dass der Psychotherapeut in der - individuellen Patienteninformation - eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen hat.
Die individuelle Patienteninformation erhalten die Patienten nach einem Erstgespräch in der Psychotherapeutischen Sprechstunde. Sie umfasst das Ergebnis und die Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Ich empfehle Ihnen daher, sich bei Ihrer Krankenkasse für eine mögliche Kostenerstattung einer Heilpraktiker -
Behandlung zu erkundigen, da diese gelegentlich, unter bestimmten
Voraussetzungen, möglich ist.
Die privaten Krankenversicherungen bzw. die Beihilfe übernehmen die Kosten einer Behandlung bei einem ordnungsgemäßen Antrag. Ihr Sachbearbeiter informiert Sie über die zutreffenden Bedingungen ihrer Versicherung.
Privat abgeschlossene Zusatzversicherungen, die speziell auf alternative Heilverfahren spezialisiert sind, übernehmen die Behandlungskosten teilweise oder in vollem Umfang.