Die Kosten für die erbrachten Leistungen in meiner Praxis werden von Ihnen als Selbstzahler
übernommen.
Information für
gesetzIich Versicherte:
Ich führe eine Privatpraxis und kann daher nicht über Ihre Gesundheitskarte bzw. Krankenkasse abrechnen.
Hier eine Übersicht der Kosten für die von mir erbrachten Leistungen:
Rechnungen sind unabhängig von eventueller Erstattung durch Erstattungsstellen zu begleichen.
Falls Sie einen zuvor vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher den Termin ab.
Nicht rechtzeitig abgesagte Gesprächsstunden sind kostenpflichtig und werden Ihnen entsprechend der Honorarvereinbarung in Rechnung gestellt.
Die privaten Krankenversicherungen bzw. die Beihilfe übernehmen die Kosten einer Behandlung bei einem ordnungsgemäßen Antrag. Ihr Sachbearbeiter informiert Sie über die zutreffenden Bedingungen ihrer Versicherung.
Privat abgeschlossene Zusatzversicherungen, die speziell auf alternative Heilverfahren spezialisiert sind, übernehmen die Behandlungskosten teilweise oder in vollem Umfang.